Italien: Die Blogger mobilisieren gegen das Knebelgesetz
Gestern habe ich den Aufruf Kein Knebelgesetz für das Netz unterschrieben und veröffentlicht, wobei ich alle Gründe angegeben habe, die meiner Meinung nach die Abschaffung des Absatzes 29 - Art. 1 des Gesetzentwurfs rechtfertigen. Heute stelle ich mit wertvoller Hilfe von Davide Serafin die Übersetzung ins Englische ins Netz. So kann ich den Aufruf an die Redaktionen der ausländischen Tageszeitungen und an die Institutionen der EU weiter leiten.
[caption id="attachment_3067" align="alignright" width="320" caption="Foto: Umberto Lopez / Flickr / CC Lizenz"][/caption]
Die Entscheidung, mit der die Vorsitzende der parlamentarischen Justizkommission, Giulia Bongiorno, die von den Abgeordneten Roberto Cassinelli (PDL) und Roberto Zaccaria (PD) vorgelegten Änderungsanträge zum Absatz 29 des Art. 1 des sog. Gesetzesentwurfs zu Abhörungen abgewiesen hat, bildet den Schlussakkord eines der schwersten Anschläge auf die Freiheit der Information im Netz, die sich, ob nun bewusst oder unbewusst, je im Parlament abgespielt haben.
Diese Änderungsanträge zielten darauf ab, die unterschiedslose, unlogische und freiheitstötende Ausweitung der Richtigstellungspflichten (die im alten Pressegesetz vorgesehen waren) auf alle Betreiber von Internetseiten zu verhindern. Die Unzulässigkeitserklärung der Änderungsanträge droht nun, die online-Informationsfreiheit zum ersten prominenten Opfer des Gesetzesentwurfs zu Abhörungen zu machen. Sie zerstört die Möglichkeit, einen derartig sensiblen und komplexen Aspekt der zukünftigen Informationsfreiheit überhaupt im Parlament zu debattieren.
Zu den schon unzähligen Einschränkungen der Informationsfreiheit, die Italien nun dank des Gesetzentwurfs für die Zukunft blühen, gesellt sich mit der Entscheidung von Frau Bongiorno nun möglicherweise noch eine weitere: Wir sind dabei, das erste und einzige Land auf der Welt zu werden, in dem ein Blogger mehr als ein Journalist riskiert, dabei aber weniger Freiheiten genießt.
Zu fordern, dass ein Blogger - bei Geldstrafe bis zu 12.500 Euro - binnen 48 Stunden nach Aufforderung eine Richtigstellung verfassen soll - ganz so, als wäre er ein Journalist - bedeutet nichts anderes , als ihn von Themen abzubringen, die die Sensibilität der wirtschaftlichen und politischen Mächte verletzen könnten.
[caption id="attachment_3085" align="alignleft" width="240" caption="Umberto Lopez (CC)"][/caption]
Es handelt sich um ein rückständiges und ruchloses Unterfangen, wo doch die online Information gezeigt hat, dass sie weltweit das beste - wenn nicht das einzige - Mittel zur Umsetzung des altehrwürdigen und unsterblichen Prinzips ist, das der Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte so formuliert: "Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."
Wir können nicht das Risiko eingehen, dass ein solches Szenario sich verwirklicht. Daher muss die Debatte über den Abschnitt 29 des Art. 1 des Gesetzentwurfs bei der Prüfung durch das Parlament neu entfacht werden. Eine Diskussion über die Änderungsanträge, die noch einmal eingereicht werden sollten, muss möglich sein. Der Zugang zum Internet ist in Hunderten von Ländern dabei, ein Grundrecht des Menschen zu werden. Wir können nicht zulassen, dass ausgerechnet in unserem Land die Bürger gezwungen werden sollen, darauf zu verzichten.
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